Die Nutzung erneuerbarer Energien nimmt immer mehr zu. Schon im Jahr 2022 hatten PV-Anlagen einen Anteil von insgesamt 12% an der deutschen Stromversorgung. Die Solaranlagen sind mittlerweile nicht nur auf Dächern zu finden. Freiflächen Photovoltaikanlagen nehmen immer mehr zu. Die auch als Solarpark bezeichneten Ansammlungen von PV-Anlagen werden auf Ackerflächen errichtet, auf denen nur ein geringer landwirtschaftlicher Ertrag zu erwarten ist. Dadurch lassen sich brachliegende Flächen für die Erzeugung von Strom wieder sinnvoll verwenden. Welche Vorteile und Vergütungen Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit sich bringen und welche Kosten und rechtlichen Vorschriften Sie bei der Installation beachten müssen, erklären wir in diesem Ratgeber.
PV-Anlagen als Quellen der Stromerzeugung nehmen immer weiter zu. Auf bachliegenden landwirtschaftlichen Flächen lassen sich mittlerweile ganze Solarparks finden, auf denen hunderte zusammenhängende PV-Anlagen installiert sind. Teilweise wird auf den Flächen auch noch Landwirtschaft betrieben. Diese Doppelnutzung wird auch als Agri-Photovoltaik bezeichnet. Für Unternehmen und Kommunen lohnt es sich entsprechend immer mehr, die verfügbaren Freiflächen für die Stromgenerierung zu nutzen. Dabei muss nicht immer investiert werden. Alternativ besteht ab einer Freifläche von 1 Hektar (ha) auch die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu pachten.
Die Kosten für den Kauf von Freiflächen-Photovoltaik liegt meistens zwischen 1.200 – 2.500 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp). Bei kleineren Solarparks haben die Fixkosten einen höheren Einfluss auf die durchschnittlichen Kosten pro kWp. Die Installation von 1 Kilowatt-Peak (kWp) benötigt durchschnittlich eine Fläche von 10-12 Quadratmetern (m²). Abhängig von den Standortbedingungen können Freiflächen-Photovoltaikanlagen ca. 40.000 – 50.000 Kilowattstunden pro Hektar im Jahr produzieren. Eine PV-Anlage kann jährlich ca. 1000 Kilowattstunden Strom pro installierten kWp erzeugen.
Die genauen Kosten einer Photovoltaik-Freifläche hängen von verschiedenen Faktoren ab. Darunter die Größe des Solarparks, aber auch der Standort ist relevant. Hier können möglicherweise Geländevorbereitungen, Bodenstabilisierungen und Entwässerungen dem Bau von Freiflächen Photovoltaik vorausgehen. Auch die Montage der PV-Anlagen und weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie Zäune und elektrische Verkabelungen, müssen bei der Kostenschätzung berücksichtigt werden.
Alternativ zum Kauf, können Sie auch die Freifläche verpachten und haben dadurch keinerlei Investitionskosten.
Die Vergütung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist durch die Regelung der Einspeisevergütung festgelegt. Ab dem 1. Februar 2024 erhalten Anlagen bis zu einer Kapazität von 10 kWp eine Vergütung von 8,11 Cent pro kWh und Anlagen über 10 kWp eine Vergütung von 7,03 Cent pro kWh. Diese staatliche Einspeisevergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert. Daher ist die Investition in einen Solarpark für Investoren zunehmend attraktiv.
Falls eine direkte Investition nicht möglich ist, kann die Freifläche auch verpachtet werden. Dabei fallen keine Investitionskosten an. Die jährlichen Pachteinnahmen betragen aktuell etwa 3.000 Euro pro Hektar. Für weitere Informationen helfen wir Ihnen gerne mit unserer kostenfreien Beratung weiter.
Der größte Vorteil von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, auch Solarparks genannt, besteht darin, dass sie effizient große Mengen sauberer und erneuerbarer Energie erzeugen können. Diese Anlagen werden typischerweise auf ungenutzten oder landwirtschaftlich weniger wertvollen Flächen errichtet, was eine umfangreiche Installation von Solarmodulen ermöglicht.
Zudem ermöglicht ihre Größe den Einsatz fortschrittlicher Technologien, was die Energiegewinnung maximiert. Die Kombination aus Fläche, Technologie und effizienter Nutzung von Sonnenlicht macht Freiflächen-Photovoltaik zu einer tragenden Säule in der Energiewende. Solarparks tragen dazu bei, den Bedarf an umweltfreundlicher Energie zu decken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. PV-Anlagen bringen neben der Stromerzeugung viele weitere Vorteile mit sich, die für den Einsatz der erneuerbaren Energien sprechen.
Vorteile von Freiflächen Photovoltaikanlagen:
Es gibt jedoch auch einzelne Nachteile, die mit der Nutzung von Photovoltaik einhergehen. Insbesondere der Verlust von Fläche für Erholungszwecke und die Ästhetik in der Landschaft spielen dabei eine wichtige Rolle. Solaranlagen benötigen ähnlich wie Windkraftanlagen eine beträchtliche Fläche, um die gewünschte Menge an Strom zu produzieren. Daher prüft die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Naturschutz, inwieweit sich eine Freifläche als Solarpark eignet. Dennoch überwiegt der positive Einfluss von PV-Anlagen auf das Klima und die Umwelt. Im Überblick ergeben sich folgende Nachteile:
Bisher besteht für gebäudeabhängigen PV-Anlagen eine Genehmigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass Sie auf Ihrem eigenen Dach PV-Anlagen ohne eine vorherige Genehmigung installieren dürfen. Für Freiflächen sieht die rechtliche Lage derzeit anders aus. Ab einer Höhe von 3 Metern und einer Länge von 9 Metern besteht eine Genehmigungspflicht. Hierfür muss ein Bebauungsplan bei der Gemeinde beantragt werden, der in einer Satzung die Zulässigkeit der Nutzung oder Bebauung einer Fläche festgelegt. Wichtig ist hierbei die Einhaltung des Naturschutzes. Die Einzelheiten zum Verfahren sind im Baugesetzbuch geregelt. Insgesamt dauert das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Genehmigung in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten.
Lassen Sie sich von unseren Experten in einem gemeinsamen Erstgespräch umfänglich und kostenfrei zu Ihren individuellen Möglichkeiten beraten. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses. Von der Suche nach passenden Anbietern, dem Vergleichen, bis hin zur fertigen Installation.
In Bayern gelten Photovoltaik Freiflächenanlagen ebenso wie PV-Anlagen auf Dächern grundsätzlich als genehmigungsfrei. Die einzige Voraussetzung ist die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die zuständige Gemeinde. Der Bauherr ist eigenständig für die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften verantwortlich. Zusätzlich darf die Errichtung der Solaranlage den Ensemble- und Denkmalschutz nicht entgegenstehen. Anlagen an Gewässern und stillgelegten Deponien unterliegen dagegen einer Genehmigungspflicht. Es empfiehlt sich, vor dem Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt zu stellen. Die einzelnen Regelungen können im Energie-Atlas Bayern nachgelesen werden.
Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Ende 2021 den Leitfaden „Photovoltaik auf Freiflächen“ veröffentlicht. Laut diesem soll der Ausbau von PV-Anlagen auf Felden, Brachflächen und Randstreifen von Schienenwegen und Autobahnen ausgebaut werden. Grundsätzlich besteht in NRW eine Baugenehmigungspflicht vor dem Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Seit dem 1. Januar gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung von dieser Pflicht. Für Flächen entlang eines 200-Meter-Korridores an Autobahnen oder Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen wird keine Baugenehmigung mehr benötigt.
Niedersachsen hat sich für die Energiewende das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2023 insgesamt 65 Gigawatt Photovoltaik zu installieren, wobei 15 Gigawatt auf Freiflächen entfallen sollen. Seit 2022 haben Kommunen daher die Möglichkeit, Photovoltaik auf sogenannten „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft“ zu planen und zu bauen. Diese benachteiligten Ackerflächen weisen aufgrund der klimatischen Bedingungen und der Bodenbeschaffenheit nur geringe wirtschaftliche Erträge auf. Durch Photovoltaik Freiflächen können sie sinnvoller genutzt werden. Die Solarparks unterliegen in Niedersachsen zum aktuellen Zeitpunkt noch der Genehmigungspflicht. Genaue Regelungen sind in der Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistags nachzulesen.
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für den Ausbau erneuerbaren Energien ein. Auch Freiflächen Photovoltaikanlagen bilden davon keine Ausnahme. So gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Fördermöglichkeiten wie Einspeisevergütungen, Investitionszuschüsse und Darlehen, welche die Installation der Solarparks attraktiver gestalten sollen. Diese verschiedenen Arten der Förderungen gelten sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für Privatpersonen. Das EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) legt einen umfangreichen Ausbau der erneuerbaren Energie fest und enthält auch neue Vergütungssätze. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die durchschnittliche Einspeisevergütung für Anlagen mit Eigenversorgung etwa 7,8 ct/kWh und für Anlagen mit Volleinspeisung etwa 12,3 ct/kWh.
Es ist ratsam, sich vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes über die aktuell verfügbaren Förderinstrumente und deren Anwendungsvoraussetzungen zu informieren. Alternativ dazu können wir Sie zu dem Thema der Freiflächen ausführlich beraten und alle Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation besprechen.