Umwelt- und Klimaschutz nehmen eine immer größer werdende Bedeutung ein. Solarenergie macht bereits einen Anteil von 10,9% der Bruttostromerzeugung in Deutschland aus. Doch diese Zahl soll noch weiter ansteigen. Einige der deutschen Bundesländer setzten daher auf eine Solarpflicht, um die beschlossenen Klimaziele zu erreichen. Sanierte und neu gebaute Dächer sollen verpflichtend mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Diese Vorschrift betrifft sowohl Unternehmer als auch private Haushalte.
Doch was genau bedeutet eine Solarpflicht nun zukünftig für Dachsanierungen und Neubauten? Und was plant die Regierung für die Zukunft der Solarenergie?
In neun Bundesländern gilt die PV-Pflicht bereits. Wir haben alle Bundesländer unter die Lupe genommen und erklären Ihnen, welche genauen Regelungen wo gelten.
Solarenergie soll in Deutschland ausgebaut werden. In einigen Bundesländern ist daher bereits eine Solarpflicht bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben. Hausbauer sind nun verpflichtet, ihre Dächer mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Mehrere Bundesländer setzten zudem auf eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen. Auch Parkplätze müssen bereits in einigen Ländern überdacht und mit PV-Anlagen ausgerüstet werden. Die Vorschriften unterscheiden sich jedoch in den jeweiligen Bundesländern.
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Baden-Württemberg ist Vorreiter bei der Solarpflicht. Schon im Januar 2022 galt hier eine PV-Pflicht für neu erbaute Nicht-Wohngebäude. Auch Parkplätze, welche mindestens 35 Stellplätze aufweisen, müssen überdacht und mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Seit Januar 2023 hat sich die Solarpflicht nochmals verschärft. Wer nun sein Dach in Baden-Württemberg neu saniert, muss mindestens eine Fläche von 60% mit Photovoltaik-Anlagen ausstatten oder alternativ eine solarthermische Anlage installieren. Von dieser Regelung sind nun auch private Wohnhäuser betroffen. Nachzulesen ist die aktuelle Gesetzeslage zur Solarpflicht auf der Website der Stadt Baden-Württemberg.
Auch Nordrhein-Westfalen setzt seit Januar 2022 auf eine Solardachpflicht für Parkplätze mit über 35 Stellplätzen. Eine Erweiterung der PV-Pflicht ist hier bereits in Planung. Alle gewerblichen Neubauten sollen ab 2024 ihre Dächer mit PV-Anlagen ausstatten. Mitte 2024 erweitert sich dieses Gesetz auch für Dachsanierungen von kommunalem Eigentum. Private Hausbauer können mit der Solarpflicht ab Januar 2025 rechnen. Eine Auflistung zur genauen Planung und dem zeitlichen Horizont zur Solarpflicht lässt sich der Pressemitteilung des WDR entnehmen.
In Schleswig-Holstein gilt eine Photovoltaikpflicht bereits seit Januar 2022. Diese betrifft allerdings nur Nicht-Wohngebäude, wenn diese neu gebaut oder mindestens um 10% saniert werden. Zusätzlich gilt eine Solarpflicht für Parkplätze mit über 100 Stellplätzen. Ab 2025 soll in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht „für Dächer“ beschlossen werden. Ob diese jedoch nur Gewerbedächer oder auch private Wohndächer betreffen, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau geplant.
In Niedersachsen sind von einer Solarpflicht fürs Erste nur Gewerbebauten betroffen. Seit Januar 2023 gilt hier eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf mindestens der Hälfte des Daches. Dies trifft jedoch nur auf Neubauten mit einer Dachfläche ab 75 m² zu. Für alle anderen neu erbauten Dächer ist zumindest der Bau eines Tragewerkes verpflichtend, auf welchem später Photovoltaik-Anlagen platziert werden können. Eine Solarpflicht für grundlegende Dachsanierungen ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Weitere Informationen zur Solarpflicht in Niedersachsen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung des NDR.
Ab Januar 2023 ist eine Solarpflicht in Berlin für alle Neubauten und Dachsanierungen Vorschrift. Die PV-Anlagen müssen mindestens 30% der Dachfläche umfassen. Alternativ kann jedoch auch eine Solarthermieanlage installiert werden. Allerdings gilt eine Befreiung der Solarpflicht für Häuser mit weniger als 50 m² Fläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dächer als ungeeignet für PV-Anlagen erscheinen. Die dazugehörige Gesetzesgrundlage ist im Solargesetz Berlin verankert.
Die Solarpflicht in Hamburg trat seit dem Januar 2023 für alle Neubauten in Kraft. Bereits bestehende Dächer sind erst im Jahr 2025 mit der PV-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen betroffen. Die Mindestgröße der Dächer beträgt hierfür 50 m². Kleinere Dachflächen sind von der Pflicht zur Photovoltaik-Anlage befreit. Weitere Ausnahmen der Solarpflicht bilden Dächer, auf denen eine Installation von PV-Anlagen nicht möglich ist und Gebäude, deren Restnutzungsdauer unter 20 Jahre beträgt. Aktuelle Hinweise zur PV-Pflicht finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg.
In Rheinland-Pfalz sind von der Solarpflicht gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 m² Dachfläche betroffen. Zusätzlich gilt auch eine PV-Pflicht für gewerbliche Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen. Private Neubauten sollen in Rheinland-Pfalz bisher nur für Solaranlagen vorbereitet werden. Eine Erweiterung der Solarpflicht ist in Planung. Zu diesem Zeitpunkt steht jedoch noch kein genauer Zeitplan fest. Die aktuelle Gesetzeslage zur PV-Pflicht ist in der Pressemitteilung des SWR zusammengefasst.
Im März 2023 wurden in Bremen neue Regelungen zur PV-Pflicht beschlossen. Bestandsgebäude sind nun ab Juli 2024 zu einer Installation von Photovoltaik-Anlagen auf 50% der Dachfläche verpflichtet. Für Neubauten tritt diese Regelung ab Juli 2025 in Kraft. Ausgenommen sind Gebäude, deren Dächer nicht zum Bau der PV-Anlagen geeignet sind. Als Alternative können auch solarthermische Anlagen installiert werden.
Seit dem März 2023 gilt in Bayern die Solarpflicht für neu errichtete Gewerbebauten, deren Dachfläche mindestens 50 m² beträgt. Im Juni 2023 gilt Pflicht zur Installation von PV-Anlagen dann auch für alle anderen Nicht-Wohngebäude. Erst 2025 sollen letztendlich auch private Wohnhäuser mit eingeschlossen werden. Die PV-Pflicht greift dann auch bei kompletten Dachsanierungen.
Einige Bundesländer sind noch Nachzügler. Eine Solarpflicht in Hessen besteht bisher nur für landeseigene Gebäude und Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen. Sachsen plant eine stufenweise Einführung der PV-Pflicht. Ein genauer Zeitplan ist jedoch bisher noch nicht veröffentlicht. Das Land Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben aktuell noch keine Planung zur Einführung einer Solarpflicht bekannt gegeben. Brandenburg plant, zumindest zeitnah eine Solarpflicht für Bürogebäude und Fabriken sowie Parkplätzen mit über 35 Stellplätze einzuführen.
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Die PV-Pflicht ist aktuell immer noch eine Sache der Länder und die Regelungen sehen in jedem deutschen Bundesland anders aus. Die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht ist momentan nicht vorgesehen. Mit Hinblick auf den zukünftigen Umwelt- und Klimaschutz hat die Bundesregierung das Ziel festgelegt, bis 2030 mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Um diese Summe zu erreichen, ist der Ausbau des Solarstromes notwendig. SDP, Grüne und FDP haben deshalb im Koalitionsvertrag Folgendes festgelegt: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“
Quelle: Bundesregierung: Mehr Energie aus erneuerbaren Quellen
Dass der Einsatz von Solarenergie positiv für die Umwelt, den Klimaschutz und die CO²-Emission ist, kann nicht bestritten werden. Doch eine Pflicht ist für viele Menschen mit einem negativen Beigeschmack verbunden. Der Installation einer PV-Anlage gehen Investitionskosten voraus, vor welcher sich Unternehmen und private Haushalte zuweilen scheuen. Vergessen wird dabei jedoch, dass mit einer PV-Anlage auch finanzielle Vorteile einhergehen. Die Möglichkeit, den erzeugten Strom in das eigene Netz einzuspeisen und so die eigenen Stromkosten nachhaltig zu senken. Oder auch an das öffentliche Netz weiterzuleiten und somit zusätzliche Einnahmen zu generieren. Zusätzlich besteht die Option, sich die Errichtung einer PV-Anlage staatlich fördern zu lassen.
Wussten Sie schon? Für gewerbetreibende und Gemeinden ist ab einer Fläche von 300m² nicht einmal mehr der Kauf von PV-Anlagen notwendig. Ein beliebtes Modell ist das Pachten von PV-Anlagen, bei der keine Investitionskosten anfallen. Zusätzlich erhalten Sie für die Fläche eine Pachteinnahme und einen vergünstigten Feststrompreis für die nächsten 20 Jahre! Hier geht es zur kostenfreien Beratung.
In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen für Neubauten, Dachsanierungen und Parkplätzen bereits seit 2022. In Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern und Bremen wurde Anfang des Jahres 2023 eine Solarpflicht beschlossen. Eine bundesweite Solarpflicht gibt es aktuell noch nicht.
Eine Solarpflicht für Neubauten, Dachsanierungen und Parkplätzen gilt bisher in neun Bundesländern: